PTFE in der Lebensmittelindustrie – mehr Hygiene geht nicht.

Was die Lebensmittelindustrie fordert, erfüllt PTFE in hervorragender Weise.

Lebensmittel sind ein höchst sensibles Thema.
PTFE ist ein Kunststoff, dessen Kombination seiner Eigenschaften einmalig ist und welche dieses Material für den Einsatz mit hohen Anforderungen auszeichnet. Die universelle Beständigkeit gegen fast alle Chemikalien ermöglicht den dauerhaften Einsatz von PTFE bei allen Lebensmitteln.

Die Eigenschaft, dass PTFE kein Wasser oder eine sonstige Flüssigkeit absorbiert, ermöglicht den schnellen Wechsel von unterschiedlichen Medien, ohne dass gegenseitige Beeinträchtigungen entstehen. Zudem lösen statische und dynamische Dichtungen aus PTFE viele Probleme, die mit anderen Materialien oft nicht befriedigend zu bewältigen wären. Der große Einsatzbereich bei Temperaturen von -260 °C bis + 300 °C ermöglicht die Verwendung sowohl im Tieftemperatur- und Gefriergutbereich als auch bei Anwendungen, bei denen Lebensmittel gekocht, gebacken oder geröstet werden. Auch ist der Einsatz mit Mikrowellen völlig problemlos. Darüber hinaus kann PTFE mit allen gebräuchlichen Methoden gereinigt und sterilisiert werden. Eine Versprödung oder Alterung tritt bei PTFE nicht ein.

Wichtig:
PTFE kann mit allen gebräuchlichen Methoden gereinigt und sterilisiert werden. Eine Versprödung oder Alterung tritt bei PTFE nicht ein.

PTFE und einige PTFE-Compounds besitzen die volle Konformität zu den aktuellen FDA- und EU-Verordnungen für den Bereich der Lebensmittelerzeugung oder -verarbeitung.

Eine herausragende Produkteigenschaft von PTFE ist die Antihaftung. Insbesondere bei der Verarbeitung von Teig ist das ein enormer Vorteil. PTFE ist ideal zur Beschichtung oder als Material zur Um- oder Auskleidung von Gefäßen und Rührern geeignet. PTFE wird zudem als Belag für Gleitbahnen bei erhöhten Temperaturen häufig verwendet. Geräte oder Kompressoren, die keine Schmierung haben dürfen, werden bevorzugt mit Lager- und Dichtelementen aus einem PTFE-Compound ausgestattet.

Alle Materialien, die bei der Erzeugung oder Verarbeitung mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, müssen – je nach Einsatzgebiet – den jeweils dort geltenden Vorschriften und Zulassungen entsprechen, damit die Gesundheit der Menschen nicht durch die Einwirkung von gesundheitsschädlichen Stoffen beeinträchtigt wird.

In den USA wurde, um entsprechende Anforderungen zu erstellen und deren Einhaltung zu kontrollieren, 1927 die der US-Bundesregierung zugeordnete Behörde FDA (Food und Drug Administration) gegründet. Diese Behörde erlässt immer wieder Richtlinien und Vorschriften, die in den zurückliegenden Jahren zum weltweiten Standard für die Erzeugung von Lebensmitteln und Medikamenten wurden. Auch die EU hat eine Vielzahl verbindlicher Richtlinien und Vorschriften für die EU-Mitgliedsstaaten erlassen.

Ein besonderer Grundsatz dieser Verordnungen ist, dass der „In-den-Verkehrbringer“ letztlich für die Einhaltung der Vorschriften und Richtlinien verantwortlich und haftbar ist. Dies bedeutet, dass z. B. schon der Einsatz einer Dichtung in einem Gerät, einer Vorrichtung oder einer maschinellen Anlage der Zulassungsverordnung entsprechen muss.

Als PTFE-Spezialisten sind wir zugelassen und zertifiziert für die Lebensmittelindustrie.
Damit der „In-den-Verkehrbringer“ nicht sämtliche Prüfungsverfahren selbst durchführen muss, kann er sich auf Vorlieferanten stützen, die für das verwendete Material eine Zulassung erwirkt haben und damit berechtigt sind, ein entsprechendes Zertifikat zur Lieferung des Materials auszustellen. Diese Zulassung beinhaltet  nicht nur die Einhaltung der Materialqualität, sondern auch den Herstellungs- bzw. Verarbeitungsprozess.

Beichler & Grünenwald hat sich für PTFE und für weitere PTFE-Compounds mit Zusatzstoffen diese Zulassungen erworben.